Allgemeine Geschäftsbedingungen

der dog and me Coaching UG

Die dog and me Coaching UG bietet ihren Auftraggebern Bürodienstleistungen  an, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien erfordern. Um dem Rechnung zu tragen und die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beider Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen, aber auch, um die für einen reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe festzuschreiben, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

(1)

Die dog and me Coaching UG (Auftragnehmer genannt) stellt ihren Auftraggebern Bürodienstleistungen entsprechend der geschlossenen Vereinbarung und den dazu gewählten Leistungen zur Verfügung. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt der Auftragnehmer ihre Bürodienstleistungen so, wie es dem wahrscheinlichen  Willen des Auftraggebers entspricht. Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gewählten Leistungen.

(2)

Soweit zum Leistungsumfang der gewählten Leistungen die Nutzung einer oder mehrerer Rufnummern des Auftragnehmers gehört, besteht kein Anspruch auf Nutzung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Rufnummern dienen als Ziel einer Rufumleitung von einer dem Auftraggeber zugeteilten Rufnummer, welche selbst nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer ist. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an der zur Nutzung der überlassenen Rufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung der Rufnummern des Auftragnehmers nach Beendigung des Vertrages. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Rufnummer des Auftragnehmers nutzen möchte, die nicht dem Ortsnetz seiner Geschäftsanschrift entspricht, so behält sich der Auftragnehmer vor, den Nachweis des hierfür nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts erforderlichen Ortsnetzbezuges (z.B. Meldebestätigung/Gewerbeanmeldung/ Handelsregistereintragung) zu verlangen. Erbringt der Auftraggeber einen solchen Nachweis nach Aufforderung durch des Auftragnehmers nicht, hat er keinen Anspruch auf Nutzung einer solchen Telefonnummer. 

(3)

Soweit zum Leistungsumfang der vereinbarten Leistungen die Anrufbearbeitung mit einer Standard – Anruferbegrüßung gehört, kann diese auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftragsannahmen, Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und für den Auftragnehmer einfach standardisierbaren Schema folgen. Der Auftragnehmer behält sich insoweit vor, Art und Umfang des hierfür vom Auftraggeber vorgegebenen Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. 

(4)

Soweit zu den vereinbarten Leistungen eine Benachrichtigung gehört, etwa die Aufnahme von Gesprächsnachrichten, kann der Auftragnehmer nur den unverzüglichen Zugang der Nachricht als Versendung als Email und / oder SMS gewährleisten. Im Übrigen ist lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber. 

(5)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an den Auftragnehmer übermittelt bzw. von Mitarbeitern des Auftragnehmers unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen. 

(6)

Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber außer der vereinbarten Leistungen weitere Leistungen zur Verfügung (z.B. Telefonnummern ö. ä.), so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Ein Anspruch auf Überlassung nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch den Auftragnehmer eingeführt werden. 

(7)

Der Auftragnehmer behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei ï kurzzeitiger Belegung aller Mitarbeiterplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens, ï Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, ï technisch notwendiger Änderungen am System (z. B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen etc.). Der Auftragnehmer wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. 

(8)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte vergleichbare Datenschutz- und Verschwiegenheitsstandards einhält wie der Auftragnehmer, und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. 

(9)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Änderungen in Schrift- oder Textform mit. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Auftraggebers von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Mitteilung hin. 

Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform zu. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung der gewählten Leistungen inkl. dem aktuellen Preisverzeichnis.

(10)

Der Auftragnehmer behält sich eine Identitätsprüfung des Auftraggebers bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) durch geeignete Maßnahmen (Vorlage des Personalausweises, PostIdent-Verfahren o. ä.), eine Bonitätsprüfung sowie die Stellung von Sicherheiten vor. Auch die Freischaltung zusätzlicher kostenpflichtiger Dienste kann der Auftragnehmer von einer positiven Bonitätsprüfung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen. 

(11)

Wird dem Auftraggeber zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Grundgebührenbefreiung und/oder ein beschränktes oder unbeschränktes Guthaben für die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte gewährt, hat dies keinen Einfluss auf den Bestand oder die Dauer des Vertragsverhältnisses. Insbesondere sind auch in diesem Falle genannten Kündigungsfristen einzuhalten und die über das gewährte Guthaben hinausgehenden Nutzungsentgelte zu zahlen. 

(12)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Kontoverbindung, der Rechtsform der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung sowie sonstiger für das Vertragsverhältnis vergleichbar wesentlicher Umstände zu unterrichten. 

(13)

Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Verletzung der Pflichten ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, dem Auftraggeber für die Aufforderung zur Aktualisierung der dort genannten Daten eine pauschale Gebühr von 15,00 € in Rechnung zu stellen und – falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und entsprechende Nachforschungen erforderlich werden – eine Recherchegebühr von 50,00 €. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, soweit dieser die Pauschale nicht nur unwesentlich übersteigt. 

(14)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sein Kunden-Portal vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte – beispielsweise durch regelmäßige Änderung – zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er ist für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich, es sei denn, die Schäden sind nachweislich vom Auftragnehmer zu vertreten. 

(15)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungsaufträge der dem Auftragnehmer zu hinterlegten Anweisungen zu Anruferbegrüßung, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich ï telefonisch unter Identifikation mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung („Telefonpasswort“), ï per Internet über sein Kunden-Portal ï per E-Mail von einer E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor bekannt gemacht hatte, zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an den Auftragnehmer herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. Das Recht des Auftragnehmers, anderweitige zusätzliche oder die bisherigen Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen, bleibt hiervon unberührt. 

(16)

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn zu erwarten ist, dass das über sein Büro abzuwickelnde Anrufvolumen – z.B. bei Werbeaktionen o. ä. – über das bis dahin übliche Maß deutlich hinausgehen wird. Übersteigt das Anrufvolumen das übliche Maß erheblich, ist der Auftragnehmer ohne eine solche Ankündigung berechtigt, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken. 

(17)

Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter des Auftragenehmers möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können. 

(18)

Jegliche Weitergabe der Dienste des Auftragnehmers an Dritte (z.B. durch „Reselling“) ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

(19)

Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif

Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten. Es gilt das Preisverzeichnis des  Auftragnehmers in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

(20)

Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die Auftragnehmer-Rufnummern des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Verwählt, Fax an Telefon, Störanrufer etc.), es sei denn, der Auftragnehmer hat die Anrufe zu vertreten. 

(21)

Abrechnungszeitraum ist im ersten Vereinbarungsmonat: Kalendertag des Beginns der Vereinbarung bis letzter Tag des Vereinbarungsmonat. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden. 

(22)

Mit der Grundgebühr wird die Bereitstellung der technischen und organisatorischen Infrastruktur für die Dienstleistungen den Auftragnehmer vergütet. Sie wird jeweils mit Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. 

(23)

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen ersichtlich sind. Sie ist berechtigt, zum Ausgleich der Rechnung einen angemessenen, verbindlichen Zahlungstermin zu setzen (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).. Rechnungen können – z.B. durch Bereitstellung zum Download im Kunden-Portal  in elektronischer Form erteilt werden, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 14 UStG) genügt. In diesem Fall kann die Erteilung einer Rechnung in Papierform von der Zahlung eines angemessenen Entgelts abhängig gemacht werden. 

(24)

Der Auftragnehmer behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Festnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandenen Kostenfaktoren ausgesetzt ist. 

(25)

Änderungen von Leistungsentgelten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform mit. Weichen diese Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen Regelungen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam. 

(26)

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer widerruflich, das Leistungsentgelt und eine eventuell vereinbarte Kaution nach Fälligkeit entweder von einem durch den Auftraggeber zu benennenden Girokonto oder von einem Kreditkartenkonto einzuziehen. Er verpflichtet sich, soweit notwendig, dem Auftragnehmer ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Weist ein Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Im Falle einer abweichenden Zahlungsweise ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale von € 8,50 pro Rechnung zu verlangen. 

(27)

Kosten des Geldverkehrs zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten trägt der Auftraggeber. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos, unberechtigter Rücklastschrift durch den Auftraggeber oder aus sonstigen, von dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, hat er dem Auftragnehmer den für die Rücklastschrift von ihrem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Betrag zu erstatten. 

(28)

Ist der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung verpflichtet, Dritten Auskünfte über Gegenstand, Art oder Umfang des Vertragsverhältnisses zu erteilen (z.B gegenüber Ermittlungsbehörden), so ist sie berechtigt, dem Auftraggeber für den hierfür entstehenden Aufwand eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 65,- €/Stunde zu berechnen. Es bleibt ihm offen, nachzuweisen, dass ein solcher Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschale ist. 

(29)

Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung direkt an den Auftragnehmer zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

(30)

Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange der Auftragnehmer die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb angemessener Frist nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurück zu fordern (Rücklastschrift). 

(31)

Gegen Forderungen der dog an me Coaching UG kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

(32)

Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Auftraggeber jederzeit unter www.dogandme.de/datenschutz/abrufen. 

(33)

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn der Leistungsnehmer die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Auftragsnehmers auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe des dreifachen bisherigen durchschnittlichen Monatsumsatzes des jeweiligen Auftraggebers begrenzt. Der Auftragnehmer haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden – vorbehaltlich des Absatzes 2 – ausgeschlossen. 

(34)

Bürodienstleistungen sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, etwa im Rahmen der Gesprächsweiterleitung. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

(35)

Die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern des Auftragnehmers beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung  nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen genannten Kommunikationswegen übermittelt hat. 

(36)

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere Telekommunikationsdiensteanbieten wie z.B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreiben und Serviceprovidern – sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat derartige Schäden zu vertreten. 

(37)

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer  sind innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Auftraggeber vom Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.

(38)

Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(39)

Die Vertragsparteien können die Dienste drei Monate nach Vertragsbeginn täglich mit sofortiger Wirkung zum Monatsende kündigen. Eine zum Zeitpunkt einer Kündigung durch den Auftraggeber bereits fällige Grundgebühr bleibt vollständig geschuldet und wird nicht zurückerstattet. Danach beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums. 

(40)

Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen in Verzug gerät. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich, e. erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt, f. über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. 

(41)

In allen Fällen der Kündigung erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich eine Kündigungsbestätigung. 

(42)

Die Kündigung durch den Auftragnehmer kann in Schrift- oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist. 

(43)

Die Nichtinanspruchnahme der Dienste des Auftragnehmers durch den Auftraggeber kann eine ausdrückliche Kündigung des Vertragsverhältnisses auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits länger anhält.

(44)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf dieser Website einsehen. 

(45)

Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch den Auftragnehmer in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Auftraggeber in elektronischer Form in sein Kunden – Portal unter www.dog-and-me.de übermittelt wurde. Die Erklärung gilt, auch wenn sie vom Auftraggeber nicht abgerufen wurde.  Dies gilt auch für alle übrigen Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, soweit nicht eine strengere Form als die der Textform – hierzu zählt insbesondere die Schriftform – erforderlich ist. 

(46)

Der Leistungsnehmer ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen, der Dritte insbesondere eine vertragsgemäße Erbringung der Dienste gewährleistet und keine Zweifel an seiner Solvenz und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber der Übertragung nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Auftraggeber in der Mitteilung besonders hingewiesen. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam. 

(47)

Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Faktoren. Soweit die Parteien darüber verfügen können (§§ 29 Abs. 2, 38 ZPO) ist Erfüllungsort für für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der dog and me Coaching UG. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden. 

(48)

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.

Wietzendorf, 10.10.2022